Wenn Sie Heilpraktikerleistungen und zusätzliche Zahnersatz-Leistungen wünschen, können Sie diese mit unserer Plus-Option ergänzen:
Die Aufbautarife
803
804
805
813
814
815
823
824
825
ergänzen die Grundversicherungstarife
800
801
802
810
811
812
820
821
822
Ersetzt werden die erstattungsfähigen Aufwendungen, soweit sie im Versicherungsjahr je versicherte Person zusammen mit den Leistungen der Grundversicherung nach Tarif 800, 801, 802, 810, 811, 811, 820, 821 oder 822 den Selbstbehalt der Grundversicherung überschreiten.
Heilpraktiker - Erstattungsfähig sind die Kosten für
Leistungen durch Heilpraktiker, bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH)
100%
durch Heilpraktiker verordnete Arzneimittel und Verbandmaterial
100%
Zahnersatz-Leistungen
Die Erstattungsprozentsätze betragen insgesamt Bei den Tarifen 803, 813 und 823 jeweils zusammen mit dem Grundtarif:
Zahnärztl. Honorar*
Labor- und Materialkosten
Zahnbehandlung, Prophylaxe
100%
60%
Zahnersatz
60%
60%
Kieferorthopädie
100%
100%
Bei den Tarifen 804, 805, 814, 815, 824 und 825 jeweils zusammen mit dem Grundtarif:
Zahnärztl. Honorar*
Labor- und Materialkosten
Zahnbehandlung, Prophylaxe
100%
85%
Zahnersatz
85%
85%
Kieferorthopädie
100%
100%
* Die Höchsterstattungsregelung und die Bezugnahme auf die Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) in den Tarifen 800, 801, 802, 820, 821 und 822 gelten entsprechend.